Landtagskandidat Peter Moskopp im Gespräch mit der Projektgemeinschaft „Wir in Mülheim-Kärlich e.V.“
„Wir in Mülheim-Kärlich e.V.“ ist eine Interessen- und Aktionsgemeinschaft. Sie verknüpft erfolgreich die wichtigen gewerblichen Bereiche im Stadtkern von Mülheim-Kärlich und Gewerbepark einerseits und die Gemeinde mit ihren Vereinen, Freizeit-/ Sport- und Erholungsangeboten andererseits seit Jahren miteinander. Der CDU Landtagskandidat Peter Moskopp hatte Gelegenheit, sich mit dem Vorsitzenden Herrn Axel Kargl über die Projektgemeinschaft Corona-konform auszutauschen.
Im Gespräch mit Herrn Kargl kam unter anderem das Thema „Verkaufsoffene Sonntage im Einzelhandel“ zur Sprache. Die Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetzes lassen jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage je Kommune zu. Eine Genehmigung zur sonntäglichen Geschäftsöffnung gibt es aber nur dann, wenn ein unzweifelhafter Anlass, wie zum Beispiel der „Martinsmarkt“ vorliegt. Immer mehr Einzelhändler bangen angesichts des Strukturwandels und des stetig wachsenden Onlinehandels um die Attraktivität des Standorts und damit um ihre Kunden. Der Handel kann an verkaufsoffenen Sonntagen dem geänderten, flexibleren und anspruchsvolleren Freizeit- und Einkaufsverhalten der Konsumenten entsprechen. Weiterhin wird ein Stück Gleichbehandlung zwischen dem verkaufszeitenunabhängigen Onlinehandel und dem stationären Handels geschaffen. Landtagskandidat Moskopp und der Vorsitzende der Projektgemeinschaft, Herr Kargl, werteten den jetzigen Zustand als absolut unbefriedigend. Beide sind der Auffassung, dass verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Kommune bürokratiearm und rechtssicher umgesetzt werden sollten. Der Anlassbezug zur Öffnung an einem Sonntag muss entfallen. „Die Landesregierung ist in der Pflicht jeder Kommune jährlich vier verkaufsoffene Sonntage ohne großen bürokratischen Aufwand zu ermöglichen. Es muss die Möglichkeit bestehen, als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag nicht zwingend einen Markt, eine Messe oder eine Ausstellung vorauszusetzen. Auch Gründe des Gemeinwohls sollten eine Sonntagsöffnung rechtfertigen. Das Ladenöffnungsgesetzt muss überarbeitet, angepasst, einfach und bürokratiearm für den Einzelhandel umgesetzt werden.“ so Peter Moskopp.