Land gibt bisher nur einen Bruchteil der eigenen Grundsteuererklärungen ab: Ampelregierung spielt nach eigenen Regeln
Am 31. Januar 2023 ist die Frist für rheinland-pfälzische Eigentümer, ihre Grundsteuererklärung abzugeben, abgelaufen. Die Vielzahl der geforderten Unterlagen war für viele Eigentümer ein Problem, sodass sich diese entnervt einen Steuerberater suchten, sofern noch einer zu finden war. Dass eine Abgabe zudem lediglich im Härtefall in Papierform zulässig ist, bereitete insbesondere für Senioren Probleme. „Zwar ist für viele Senioren Digitalisierung kein Fremdwort mehr, aber dennoch hat die Landesregierung mit dieser Regelung große Hürden geschaffen, die sich mir in vielen Gesprächen gezeigt haben“, so die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Moesta, die zudem seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion ist. Die Landesregierung hat mit Online-Zwang, Komplexität und Zeitknappheit enormen Druck auf die Bürgerinnen und Bürger ausgeübt.
Zu allem Überfluss stellt sich jetzt auch noch heraus, dass die Mainzer Landesregierung selbst nur 40 % ihrer eigenen Grundsteuererklärungen fristgerecht eingereicht hat, aber gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger vehement an der Frist des 31. Januar 2023 festhielt. „Dies ist für mich völlig unverständlich. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung so respektlos mit den Bürgerinnen und Bürgern umgeht. Letztlich hält sich die Ampelregierung nicht an die Regeln, die sie selbst aufgestellt hat“, so Anette Moesta MdL. „Für mich ist dies ein großer Vertrauensverlust und ich erwarte, dass die Finanzministerin Doris Ahnen hier Konsequenzen zieht und Eigentümer, deren Erklärungen noch ausstehen, ebenso wie das Land eine Nachfrist ohne eine Sanktionierung erhalten.“