20. Dezem­ber 2023

CDU-Fraktion lehnt Herabsetzung der Regelaltersgrenze für Beamte ab Anette Moesta (CDU): „Falsches Signal in die Gesellschaft“

Die Lan­des­re­gie­rung von Rhein­­land-Pfalz plant, die Regel­al­ters­gren­ze für Beam­tin­nen und Beam­te im Bereich Abschie­be­haft und feu­er­wehr­tech­ni­schem Dienst auf 60 Jah­re zu sen­ken. Die­se Ent­schei­dung stößt auf Kri­tik sei­tens der CDU-Frak­­ti­on, so auch von Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Anet­te Moes­ta, Mit­glied im Innen­aus­schuss. Hier geht es nicht um Men­schen im Schicht­dienst, son­dern um Mit­ar­bei­ter in Ver­wal­tun­gen und an der Feu­er­­wehr- und Katastrophenschutzakademie.

Die CDU zwei­felt an der Not­wen­dig­keit, Beam­te im Ver­wal­tungs­dienst bereits mit 60 Jah­ren in Pen­si­on zu schi­cken. Die Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Moes­ta betont, dass es alter­na­ti­ve Lösun­gen geben müs­se, um bei­spiels­wei­se die Fluk­tua­ti­on an der Feu­er­­wehr- und Kata­stro­phen­schutz­aka­de­mie zu stoppen.

Die Lan­des­re­gie­rung redet es sich schön, dass die Exper­ten der Feu­er­wehr die­se Maß­nah­me begrü­ßen. Dabei ist doch klar, dass sich die Betrof­fe­nen nicht selbst aktiv gegen eine frü­he­re Ren­te oder Pen­si­on aus­spre­chen“, so die CDU-Poli­­ti­ke­rin. Sie mahnt außer­dem, dass die Ent­schei­dung der Lan­des­re­gie­rung kurz­fris­tig zwar kei­ne Kos­ten ver­ur­sa­che, aber zukünf­ti­ge Gene­ra­tio­nen belas­ten wer­de. Die Maß­nah­me stößt auch auf Ableh­nung sei­tens des Gemein­­de- und Städ­te­bunds Rhein­­land-Pfalz sowie des Bun­des der Steuerzahler.

Anet­te Moes­ta ist der Ansicht, dass es dring­li­che­re Ein­zel­maß­nah­men gibt, die das Land seit Jah­ren bewusst nicht angeht. Die CDU-Frak­­ti­on lehnt die Her­ab­set­zung der Regel­al­ters­gren­ze ab und for­dert statt­des­sen eine dif­fe­ren­zier­te Betrach­tung der gesell­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen. „Auch wenn man jedem ein­zel­nen die frü­he­re Pen­si­on gönnt,  muss es viel­mehr dar­um gehen, sol­che Ent­schei­dun­gen im grö­ße­ren Zusam­men­hang zu sehen und die gesell­schaft­li­che Wir­kung zu berück­sich­ti­gen, gera­de unter Berück­sich­ti­gung der Regel­al­ters­gren­ze von 67 Jah­ren.”, bekräf­tigt Anet­te Moesta.

Die CDU hat daher den Gesetz­ent­wurf abge­lehnt und for­dert die Lan­des­re­gie­rung auf, sich mit fol­gen­den The­men auseinanderzusetzen:

  1. Anhe­bung und Dyna­mi­sie­rung der Feu­er­wehr­zu­la­ge und der Git­ter­zu­la­ge für den Jus­tiz­voll­zugs­be­reich auf 228 EUR, auch ruhegehaltfähig.
  2. Anpas­sung indi­vi­du­el­ler Zula­gen, wie Dienst zu ungüns­ti­gen Zeiten.
  3. Abschaf­fung der Kostendämpfungspauschale.
  4. Anhe­bung der Ein­stiegs­äm­ter nach A8 und A11.
  5. Anpas­sung der Besol­dungs­ta­bel­len an angren­zen­de Bundesländer.

Die Christ­de­mo­kra­ten argu­men­tie­ren, dass der Fach­kräf­te­man­gel nicht allein durch die Alters­gren­zen ent­steht, son­dern durch bestehen­de struk­tu­rel­le Pro­ble­me. In Rhein­­land-Pfalz müs­se man drin­gend auf­ho­len, um im Wett­be­werb um qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal bestehen zu können.