Landtag lehnt Antrag zur Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst ab: Anette Moesta (CDU) kritisiert Entscheidung der Ampel-Koalition
Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat den Antrag zur Aufhebung der Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst abgelehnt. Die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Moesta äußert deutliche Kritik an der Entscheidung der Ampel-Koalition.
Der Antrag mit dem Titel „Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst aufheben“ hatte das Ziel, eine gesetzliche Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für Einnahmen der Ärzte und Ärztinnen aus dem kassenärztlichen Notdienst auf Bundesebene zu schaffen. Ähnlich den bestehenden Ausnahmen für Notärzte und Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Impfzentren sollte dies eine Sicherung der medizinischen Versorgung außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten gewährleisten. Seitens der CDU-Fraktion wurde deshalb beantragt, dass die Landesregierung sich für diese Ausnahmeregelung auf Bundesebene einsetzt.
Anette Moesta kommentiert die Ablehnung des Antrags durch die Ampel-Koalition: „Die flächendeckende und gute medizinische Versorgung außerhalb der üblichen Sprechstunden ist für die Gesundheit der Bürger von enormer Bedeutung. Die Einführung einer Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um die Versorgung sicherzustellen, beispielsweise auch in Andernach, wo die Bereitschaftspraxis nun schließen wird. Jetzt bleibt nur noch die Hoffnung, dass die anderen Bundesländer dies anders sehen.“
Bereits im Mai 2023 hatten sich die Bundesländer im Bundesrat mehrheitlich dafür ausgesprochen und dies von der Bundesregierung gefordert. Rheinland-Pfalz hatte auch damals mit nein gestimmt.
Der Landtag hatte nun darüber zu entscheiden, dass sogenannte „Poolärzte“, also Ärzte, die auf freiwilliger Basis Dienste im Ärztlichen Bereitschaftsdienst leisten, analog zu den Notärzten im Rettungsdienst von der zusätzlichen Sozialversicherungspflicht befreit werden sollen. Diese Befreiung sollte für Einnahmen gelten, die im Rahmen des kassenärztlichen Notdienstes erzielt werden, sowohl aus bestehenden als auch aus neu aufzunehmenden Tätigkeiten.
Die CDU-Abgeordnete bedauert die Entscheidung des Landtags und betont, dass angesichts der geplanten Schließung von Bereitschaftsdienstzentralen und der Reduzierung der Öffnungszeiten eine besondere Dringlichkeit bestehe: „Es ist bedauerlich, dass die Ampel-Koalition diese Dringlichkeit nicht erkannt hat. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sollte hier Vorrang haben. In anderen Bundesländern, wie z. B. Schleswig-Holstein laufen gerade solche Initiativen, um die ärztliche Versorgung gerade in ländlichen Räumen zu sichern.“