1. Febru­ar 2023

Rheinland-Pfalz sollte die Frist für die Grundsteuererklärung wie Bayern um 3 Monate verlängern

Es zeigt sich auch jetzt mit Ablauf der Frist am 31. Janu­ar 2023, dass die Grund­steu­er­re­form in Rhein­­land-Pfalz die Men­schen über­for­dert, so die senio­ren­po­li­ti­sche Spre­che­rin der CDU-Lan­d­­tags­­frak­­ti­on Anet­te Moes­ta. Des­halb soll­te, wie in Bay­ern, die Frist noch­mals um 3 Mona­te, bis zum 30. April 2023, ver­län­gert wer­den, anstatt die Men­schen mit Erin­ne­run­gen und Ver­spä­tungs­zu­schlä­gen noch mehr zu verunsichern.

Ich habe viel Ver­un­si­che­rung und Über­for­de­rung erlebt, ins­be­son­de­re bei älte­ren Men­schen. Hier muss der Staat den Men­schen ent­ge­gen­kom­men, zumal dies den wenigs­ten Auf­wand auch für die staat­li­che Sei­te bedeu­tet“, Anet­te Moes­ta MdL.

Es macht für die CDU-Poli­­ti­ke­rin kei­nen Sinn, den Ver­­­wal­­tungs- und Kos­ten­auf­wand der Finanz­ver­wal­tung durch Erin­ne­run­gen der säu­mi­gen Eigen­tü­mer in die Höhe zu trei­ben, wohl­wis­send, dass die Bear­bei­tung der bereits jetzt vor­lie­gen­den Anträ­ge von den Finanz­äm­tern sowie­so kaum zu bewäl­ti­gen ist. Auch wür­den durch eine Frist­ver­län­ge­rung die Steu­er­be­ra­ter entlastet.

Eine Ver­län­ge­rung trägt sicher ohne Ver­wal­tungs­auf­wand zu einer wei­te­ren Erhö­hung der Abga­be­quo­te bei. Bei einer solch umfang­rei­chen Reform soll­te der Staat alles Erdenk­li­che tun, um sei­ne Bür­ger mit­zu­neh­men. Mich wür­de außer­dem inter­es­sie­ren, ob die staat­li­chen Eigen­tü­mer in Rhein­­land-Pfalz ihre Erklä­run­gen alle pünkt­lich abge­ge­ben?“, fragt sich Anet­te Moes­ta mit Blick auf den Büro­kra­tie­mons­ter, wel­ches mit der kom­pli­zier­ten Grund­steu­er­re­form erschaf­fen wurde.