Rheinland-Pfalz sollte die Frist für die Grundsteuererklärung wie Bayern um 3 Monate verlängern
Es zeigt sich auch jetzt mit Ablauf der Frist am 31. Januar 2023, dass die Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz die Menschen überfordert, so die seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Anette Moesta. Deshalb sollte, wie in Bayern, die Frist nochmals um 3 Monate, bis zum 30. April 2023, verlängert werden, anstatt die Menschen mit Erinnerungen und Verspätungszuschlägen noch mehr zu verunsichern.
„Ich habe viel Verunsicherung und Überforderung erlebt, insbesondere bei älteren Menschen. Hier muss der Staat den Menschen entgegenkommen, zumal dies den wenigsten Aufwand auch für die staatliche Seite bedeutet“, Anette Moesta MdL.
Es macht für die CDU-Politikerin keinen Sinn, den Verwaltungs- und Kostenaufwand der Finanzverwaltung durch Erinnerungen der säumigen Eigentümer in die Höhe zu treiben, wohlwissend, dass die Bearbeitung der bereits jetzt vorliegenden Anträge von den Finanzämtern sowieso kaum zu bewältigen ist. Auch würden durch eine Fristverlängerung die Steuerberater entlastet.
„Eine Verlängerung trägt sicher ohne Verwaltungsaufwand zu einer weiteren Erhöhung der Abgabequote bei. Bei einer solch umfangreichen Reform sollte der Staat alles Erdenkliche tun, um seine Bürger mitzunehmen. Mich würde außerdem interessieren, ob die staatlichen Eigentümer in Rheinland-Pfalz ihre Erklärungen alle pünktlich abgegeben?“, fragt sich Anette Moesta mit Blick auf den Bürokratiemonster, welches mit der komplizierten Grundsteuerreform erschaffen wurde.