21. Juli 2024

Anette Moesta MdL begrüßt Klarstellung: Genderstern nicht Teil der deutschen Rechtschreibung

Die CDU-Lan­d­­tags­­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Anet­te Moes­ta MdL begrüßt die jüngs­te Klar­stel­lung der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz (KMK), dass der Gen­der­stern und ähn­li­che Son­der­zei­chen nicht zur amt­li­chen deut­schen Recht­schrei­bung gehö­ren. Die­se Ent­schei­dung schafft Klar­heit und Ein­heit­lich­keit im deut­schen Sprach­raum und stärkt die Ver­läss­lich­keit der deut­schen Orthografie.

Es ist erfreu­lich, dass nun ein­deu­tig klar­ge­stellt wur­de, dass der Gen­der­stern nicht zur deut­schen Recht­schrei­bung gehört“, so Anet­te Moes­ta MdL. „Die deut­sche Spra­che lebt von ihrer Klar­heit und Ein­heit­lich­keit. Die Auf­nah­me von Son­der­zei­chen wie dem Gen­der­stern in die amt­li­che Recht­schrei­bung hät­te zu erheb­li­chen gram­ma­ti­schen Fol­ge­pro­ble­men und Unklar­hei­ten füh­ren können.“

Die Ent­schei­dung der KMK wur­de nach Zustim­mung der zustän­di­gen Stel­len in Deutsch­land, Öster­reich, der Schweiz, Bel­gi­en, Liech­ten­stein und Süd­ti­rol getrof­fen und gilt für Schu­len und die öffent­li­che Ver­wal­tung. In den Schu­len soll die Neu­fas­sung des Regel­werks spä­tes­tens zum Schul­jahr 2027/28 ver­bind­lich umge­setzt werden.

Die Ein­heit­lich­keit der Recht­schrei­bung im gesam­ten deut­schen Sprach­raum ist von gro­ßer Bedeu­tung. Sie gewähr­leis­tet, dass unse­re Spra­che klar und ver­ständ­lich bleibt“, betont die CDU-Poli­­ti­ke­rin. „Dies ist beson­ders wich­tig in der Bil­dung und der öffent­li­chen Ver­wal­tung, wo kla­re und ein­heit­li­che Regeln unver­zicht­bar sind.“

Anet­te Moes­ta MdL unter­stützt auch die Ansicht des Rats für deut­sche Recht­schrei­bung, dass geschlech­ter­ge­rech­te Spra­che eine gesell­schaft­li­che und gesell­schafts­po­li­ti­sche Auf­ga­be ist, die nicht durch ortho­gra­fi­sche Regeln gelöst wer­den kann. „Es ist wich­tig, allen Men­schen mit Respekt und Tole­ranz zu begeg­nen. Dies soll­te jedoch durch ein respekt­vol­les und anstän­di­ges Mit­ein­an­der und nicht durch Ände­run­gen der Recht­schrei­bung gesche­hen“, erklärt Anet­te Moesta.